Ab Mittwoch, den 17.11.21 gilt aufgrund der Corona Verordnung BW die Alarmstufe.
Dadurch ändert sich die Zutrittsregelung zu uns unserem Funpark wie folgt:
Folgende Punkte sind derzeit zu beachten:
Es gilt die Alarmstufe
2G Regelung: Der Funpark darf nur mit einem Genesenen-Nachweis (der nicht älter als 6 Monate ist) oder einer vollständigen Impfung gegen Covid19 (mit Nachweis) betreten werden.
Ausgenommen von den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in ein Antigen-Schnelltest ausreichend.
Im gesamten Funpark muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden
Hinzugefügt am 16.11.2021