Alarmstufe ab 17.11.21

Alarmstufe ab 17.11.21

Ab Mittwoch, den 17.11.21 gilt aufgrund der Corona Verordnung BW die Alarmstufe.
Dadurch ändert sich die Zutrittsregelung zu uns unserem Funpark wie folgt:

Folgende Punkte sind derzeit zu beachten:
Es gilt die Alarmstufe

  • 2G Regelung: Der Funpark darf nur mit einem Genesenen-Nachweis (der nicht älter als 6 Monate ist) oder einer vollständigen Impfung gegen Covid19 (mit Nachweis) betreten werden.
    Ausgenommen von den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in ein Antigen-Schnelltest ausreichend.

  • Im gesamten Funpark muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden

  • es gilt immer eine Abstand von 1,5m zu wahren
  • bei jedem Besuch muss ein Kontaktdatenformular ausgefüllt werden
  • Personen ohne Maske (auch aus medizinischen Gründen) bleibt der Zugang verwehrt um nicht die Gesundheit der anderen Teilnehmer zu gefährden
  • Personen die sich krank fühlen oder krank sind bleibt ebenfalls der Zugang verwehrt

Hinzugefügt am 16.11.2021